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Freiheit - im Rahmen der Gesetze



Teil 3: Beschränkungen in der DDR



Zu DDR Zeiten wurde uns per Gesetz alles Mögliche verboten. Wir arrangierten uns mit dem Leben "Im Rahmen der Gesetze". Aber ist es heute im vereinten Deutschland anders? Beileibe nicht. Es ist zwar immer schnell davon geredet, dass die DDR eine Diktatur war. Aber im vereinten Deutschland wird uns genau soviel vorgeschrieben und verboten wie seinerzeit in der DDR. Und prinzipiell ist dagegen ja auch nichts einzuwenden. Das Leben in einer Gemeinschaft erfordert nun einmal gewisse Regeln. Ohne die kommt nicht einmal die Bibel aus. Auch die Kirche legt uns viele Beschränkungen auf. Ist der Glaube deshalb gleich eine „religiöse Diktatur“? Ist jede einschränkende Regel ein Indiz für eine Diktatur – und Anarchie somit die einzig wahre Freiheit? Wohl kaum, denn die Diktatur der Anarchie beginnt spätestens da, wo der Einzelne zu schwach ist, sich gegen andere durchzusetzen, um seine eigene Freiheit leben zu dürfen. Anarchie ist immer auch eine Diktatur der Macht und der Stärke. Nur wer sich durchsetzen kann, kann auch seine individuelle Freiheit so leben wie er sie leben möchte – nicht selten gegen die Freiheit und Interessen anderer. Aber wo fängt die Diktatur an und wo enden die üblicherweise akzeptierten Regeln des sozialen Zusammenlebens?

Eine Demokratie als Gegenstück zur Diktatur bezieht ihre Legitimation aus freien Wahlen. Diese werden in Deutschland regelmäßig durchgeführt – und dennoch ist jetzt im Jahre 2010 rund die Hälfte aller Ministerpräsidenten nicht wirklich vom Volk gewählt. Quer durch alle großen Parteien gilt es als legitim, dass gewählte Ministerpräsidenten ein Amt übernehmen und dann ohne Not einfach zurücktreten und das Amt einem Nachfolger überlassen, der nicht vom Volk gewählt ist und vermutlich auch nicht gewählt worden wäre. Vielleicht hätte das Volk nicht einmal den zurückgetretenen Ministerpräsidenten gewählt, wenn der wählende Bürger gewusst hätte, dass der um die Stimme bittende gar nicht die Absicht hat, das Amt über die ganze Amtszeit auszuüben? Ist das ein vom Volk legitimierter Regierungsanspruch oder einfach nur Vetternwirtschaft – um nicht das böse Wort Wählerbetrug zu gebrauchen?

Zur Diktatur gehört auch die Aufhebung der Gewaltenteilung, also der Aufteilung der Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative). Diese Gewaltenteilung ist in unserem Land zweifelsohne formal gegeben. Aber greift sie auch in der Praxis? Oder ist es nicht vielmehr so, dass im Parlament ein mitunter schwer nachzuvollziehender Konsens in vielen Fragen herrscht bei denen der Bürger auf der Straße vollkommen anderer Meinung ist? Da verpassen Politiker dem Bürger ein Regelwerk mit dem beileibe nicht jeder Bürger einverstanden ist, ja, manchmal gibt es sogar eine Mehrheit dagegen. Aber die Gesetze müssen trotzdem befolgt werden. Ist das nun Demokratie oder Diktatur?


Autor: nokiland


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Teil 1: Freiheit - im Rahmen der Gesetze
Teil 2: Staatliche Verbote heute
Teil 3: Beschränkungen in der DDR
Teil 4: Vordenken - für wen?