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Damals
1990-05-23 KW: 21
DGB: Recht auf Arbeit muß in die Verfassung
Hamburg (ADN/ND). Das Recht auf Arbeit muß in einem einigen Deutschland ein „soziales Recht mit Verfassungsrang" sein. Das forderte der 14. DGB-Bundeskongreß am Dienstag in Hamburg im Namen von 7,8 Millionen Gewerkschaftern in einem mit großer Mehrheit angenommenen Initiativantrag zum Staatsvertrag. Der zu befürchtenden Massenarbeitslosigkeit in der DDR müsse entgegengewirkt und die noch immer bestehende Massenarbeitslosigkeit in der BRD beseitigt werden. |