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1990-02-24 KW: 8Ex-SED-Mitgliedern droht in Bayern BerufsverbotBonn (ADN). Berufsverbot und „Radikalenerlaß" gelten in Bayern auch für ehemalige Mitglieder der SED. Aus diesem Grund müßten frühere SED- Mitglieder bei einem Antrag auf Übernahme in den öffentlichen Dienst in Bayern ihre Mitgliedschaft angeben und sich auf ihre Verfassungstreue überprüfen lassen. Lesen Sie mehr im Originalartikel des ND. |
Quelle: Neues Deutschland |
Schlagwörter: 1990 DDR damals Rückblicke Berufsverbot |