Themen | Damals 1990-05-25 KW: 21

Hinweise der Staatsbank der DDR zur Währungsumstellung am 1. Juli


1. Die Währungsumstellung wird — ausschließlich über Konten — bei Geldinstituten abgewickelt. Ein direkter Bargeldumtausch von Mark der DDR in Deutsche Mark findet nicht statt. Sie sollten daher Ihr auf Mark der DDR lautendes Bargeld spätestens bis zum 6. Juli 1990, möglichst jedoch schon vor dem 1. Juli 1990 auf ein Konto bei einem Geldinstitut einzahlen.

Denken Sie bitte dabei auch an die Sparbüchsen Ihrer Kinder. Für jede Person ist für die Umstellung ein Konto bei einem Geldinstitut erforderlich. Auch Minderjährige und Familienangehörige brauchen ein eigenes Konto, wenn sie den bevorzugten Umstellungssatz von 1:1 (siehe Nr. 3) in Anspruch nehmen wollen.
Bestehende Gemeinschaftskonten, z. B. von Ehegatten, können in diesem Zusammenhang jeweils nur von einem Berechtigten genutzt werden. Wenn Sie bzw. Ihre Angehörigen kein eigenes Konto bei einem Geldinstitut (einschließlich der Einrichtungen der Deutschen Post) haben, sollten Sie also möglichst kurzfristig ein Konto einrichten.


2. Die Guthaben werden nur auf Antrag umgestellt. Antragsformulare sind bei den Geldinstituten erhältlich. Sie sollten in der Zeit vom 11. Juni bis zum 30. Juni 1990, spätestens jedoch bis zum 6. Juli 1990, ausgefüllt bei dem Geldinstitut eingereicht werden, das das von Ihnen für die bevorzugte Umstellung (siehe Nr. 3) ausgewählte Konto führt. Hierbei ist - auch für Minderjährige - ein gültiges Personaldokument (siehe Anlage) vorzulegen.
Der Antrag gilt für alle Guthaben, die der Antragsteller auf Konten — auch bei anderen Geldinstituten — unterhält. Auf dem Umstellungsantrag sind die Kontonummern der Konten anzugeben, für die Sie die Umstellung beantragen.
Sie sollten sich also schon jetzt einen Überblick darüber verschaffen, welche Konten (Spargirokonto, Sparbuch, Postsparbuch, Postscheckkonto u. a.) Sie unterhalten. Das Geldinstitut veranlasst die Umstellung Ihrer angegebenen Konten.


3. Der allgemeine Umstellungssatz beträgt 2 Mark der DDR für 1 D-Mark. Ein bevorzugter Umstellungssatz von 1:1 gilt

  • für Personen, die nach dem 1. Juli 1976 geboren sind, für Kontoguthaben im Betrag von bis zu 2000 Mark der DDR
  • für Personen, die zwischen dem 2. Juli 1931 und dem 1. Juli 1976 geboren sind, für Kontoguthaben im Betrag bis zu 4000 Mark der DDR
  • für Personen, die vor dem 2. Juli 1931 geboren sind, für Kontoguthaben im Betrag von bis zu 6000 Mark der DDR.

Soweit die Guthaben die bevorzugt umgestellten Beträge übersteigen, erfolgt die Umstellung im Verhältnis 2:1.
Sollten Sie Guthaben auf mehreren Konten unterhalten, tragen Sie bitte dafür Sorge, dass auf dem Konto, für das Sie die bevorzugte Umstellung beantragen, nach Möglichkeit der Ihnen zustehende Höchstbetrag vorhanden ist.
Über die Umstellung Ihrer Konten erhalten Sie von jedem kontoführenden Geldinstitut eine Umstellungsabrechnung. Diese sollten Sie sorgfältig aufbewahren.
Da ab dem 1. Juli 1990 nur die Deutsche Mark als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, wird Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Konten die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen Ihres Guthabens eine „Auszahlungsquittung" für Bargeld zu erwerben.


4. Bargeld in D-Mark wird ab Sonntag, dem 1. Juli 1990, ausgezahlt. Am Sonntag, dem 1. Juli 1990, und Montag, dem 2. Juli 1990, ist eine Auszahlung von D-Mark außer bei Geldinstituten auch bei anderen Auszahlungsstellen möglich. An diesen beiden Tagen können Sie Bargeld nur gegen Vorlage einer Auszahlungsquittung erhalten.
Diese Auszahlungsquittung können Sie (bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter) einmalig auf dem Umstellungsantrag bei dem kontoführenden Geldinstitut beantragen. Das kontoführende Geldinstitut stellt die ab 1. Juli 1990 bis 6. Juli 1990 auszahlbare Auszahlungsquittung höchstens, bis zum Betrag von 2000 D-Mark pro Person und in vollen 100 DM im Rahmen eines vorhandenen Kontoguthabens das Im Verhältnis 1:1 umgestellt wird, aus. Voraussetzung ist, dass die Antragstellung vor dem 1. Juli 1990 erfolgt.
Die Auszahlungsquittung ist bei der Auszahlung zusammen mit dem Personaldokument vorzulegen.
Bei der Bestimmung der Höhe des Betrages sollten Sie beachten, dass eine Verfügung über Ihre Konten in der ersten Juliwoche nicht möglich ist Aus technischen Gründen kann bargeldloser Zahlungsverkehr (Gutschriften und Abbuchungen) über ihre Konten in dieser Zeit nicht abgewickelt werden.


5. Personen, die objektiv nicht in der Lage sind, die in ihrem Besitz befindlichen Banknoten und Münzen in Mark der DDR bis zum 6. Juli 1990 bei einem Geldinstitut einzuzahlen oder die Umstellung ihrer Kontoguthaben zu beantragen, haben die Möglichkeit, spätestens 14 Tage nach Wegfall der objektiven Hinderungsgründe, bis spätestens 30. November 1990, einen Antrag zur nachträglichen Umstellung einzureichen. Dazu muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er ohne sein Verschulden außerstande war, rechtzeitig die Umstellung seines Kontos zu beantragen oder sein Bargeld einzuzahlen.


6. Teilweise abweichende Bestimmungen gelten für juristische Personen mit Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik sowie für natürliche und juristische Personen mit Sitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Dazu erfolgen gesonderte Informationen.


7. Weitere Einzelheiten werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Mitarbeiter der Geldinstitute stehen Ihnen bei der Währungsumstellung mit Rat und Tat zur Seite. Rechnen sie bitte besonders in der Zeit vom 11. Juni 1990 an mit längeren Wartezeiten. Die Einrichtung neuer Konten bitten wir möglichst bald vorzunehmen.
Angesichts der hohen Belastungen der Mitarbeiter der Geldinstitute bitten wir um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.


Quelle:


Facebook
Schlagwörter: 1990 DDR damals Rückblicke Währungsumstellung



Weitere Nachrichten aus der Wendezeit