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Damals
1989-12-08 KW: 49
Keine Amnestie bei Verdacht auf Korruption und Amtsmißbrauch
Berlin (ND). Personen, die unter dem Verdacht der Korruption, des Amtsmißbrauchs und der Bereicherung stehen, sowie jene, gegen die bereits entsprechende Ermittlungsverfahren laufen, sind von der am Mittwoch vom Staatsrat beschlossenen Amnestie ausgeschlossen. Diese seit 1987 dritte, differenzierte Amnestie müsse in den gesamten Prozess der radikalen Erneuerung der Gesellschaft eingeordnet werden, sagte Karin Schüler, Leiterin der Hauptabteilung Gerichte im Ministerium der Justiz. Sie korrigiere keine Unrechtsurteile. Amnestiert werden Bürger, die durch Gerichte auf der Grundlage der Gesetze der DDR rechtskräftig verurteilt wurden. Der Grundsatz dieser Amnestie bestehe darin, politische Aktivitäten auf der Grundlage der Verfassung - beispielsweise Widerspruch, Demonstrationen, gewaltloser Widerstand - nicht mehr zu kriminalisieren.
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