Dokumente | Volkspolizei

Polizeidienst - ein Beruf mit demokratischen Traditionen


Berufsstolz und Traditionsbild gehören eng zusammen. Auch und gerade für die Polizei gründet sich der Stolz auf den Beruf auf die Traditionen, auf die Geschichte.

Fünfundvierzig Jahre war diese Tradition zugeschnitten auf die praktizierte Auffassung von der Volkspolizei als zuverlässiges - sprich: willfähriges - Instrument zum Schutz der "Arbeiter-und-Bauern- Macht". Daß dabei die Volkspolizei zunehmend durch eine, die Macht an sich gerissene Führungsclique zu ihrer eigenen Machterhaltung mißbraucht worden ist, wurde auch mit dem aufgebauten Traditionsbild verschleiert.

Dabei gab es unter den Angehörigen der Deutschen Volkspolizei und der anderen Organe des MdI schon immer eine Vielzahl von engagierten, überzeugten Polizisten, die tagtäglich aufopferungsvoll, unter persönlichen Entbehrungen ihren Dienst versahen mit dem Ziel, daß jeder Bürger sich vor Kriminalität sicher fühlen, ein Leben frei von Furcht und frei von Angst führen kann. Sie taten dies nicht wegen eines Politbüros oder im Interesse einer imaginären, nicht faßbaren Macht, sondern im Interesse der Bürger.

Diese Traditionslinie aufzuarbeiten und zu erschließen, ist die Aufgabe einer vom Innenminister eingesetzten Kommission von Historikern.

Wichtiger Ansatz für das demokratische Traditionsbild der Polizei ist die geistige Neuorientierung an Grundwerten, wie Würde, Freiheit des Menschen, Gemeinwohl und Rechtsstaatlichkeit. Es gilt also dabei nach demokratischen und humanistischen Traditionen in der Geschichte der deutschen Polizei, einschließlich der BRD und der DDR, zu fragen. Diese sind in ihrer -Gesamtheit als geistige Werte zu erschließen und ein berufsständisches Traditionsbild der Volkspolizei zu erarbeiten, das nicht an Ideologien, Parteien und Klassen orientiert, sondern menschliche Ideale und Wertvorstellungen sowie den Dienst am Bürger und am Gemeinwohl zum Inhalt hat.

In der Gesinnung der Volkspolizisten sollen kraft eines solchen demokratischen Traditionsbildes geistige Werte und demokratische Haltungen verankert werden, die bei jedem ein inneres Widerstandspotential gegen Machtmißbrauch und Gesetzesüberschreitung schaffen. Rechtsstaatlichkeit als Gesinnung gehört zur Professionalität des Volkspolizisten ebenso wie charakterliche Reife und Gelassenheit beim Einschreiten.

Der Innenminister ist überzeugt und weiß sich mit vielen Volkspolizisten in Übereinstimmung, daß Wahrung des Rechts, Erhaltung und Festigung der Gesetzlichkeit zum Wohle der Bürger, Schutz der Würde und Freiheit des Menschen sowie Festigung von Ordnung und Sicherheit im demokratischen Gemeinwesen eine Grundhaltung beinhalten, die man unabhängig von parteipolitischer Bindung im Sinne der Festigung und Erhaltung eines demokratischen Gemeinwesens auf der Grundlage humanistischer Werte als konservativ bezeichnen kann.

Die demokratische Traditionslinie der Polizei als dem Schutz der Bürger und des Gemeinwesens dienender Berufsstand beginnt bei den freien Städtebürgern im Mittelalter. Sie setzt sich über Recht und Staatsordnung gestaltende und festigende Persönlichkeiten des 18. und 19. Jahrhunderts fort, nimmt die demokratischen Polizeitraditionen der Weimarer Republik sowie antifaschistisch-demokratische Handlungen einzelner Polizisten zwischen 1933 und 1945 in sich auf und stützt sich auf das demokratische Potential von 1945, ohne Widersprüche und Komplikationen, z. B. Machtmißbrauch, zu verschweigen.


Informationsbulletin des Minister des Innern Nr. 2/90 vom 17.07.1990
Ministerium des Inneren Referat Presse/Information/Öffentlichkeit DMdI 0267/90, Redaktionsschluss 29. Juni 1990


Autor:


Facebook