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Damals
1990-02-19 KW: 8
Teil des Bodens in der DDR gehört vorherigen Besitzern
Bonn (ADN). Eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung prüft derzeit die weitere Behandlung der nach dem Krieg enteigneten landwirtschaftlichen Betriebe in der DDR. Nach Gelderns Ansicht gehört nach wie vor ein Teil des Grund und Bodens in der DDR den ursprünglichen Besitzern. Zum anderen seien die Höfe unentgeltlich oder gegen Bezahlung an andere weitergegeben worden, ohne daß formal der Besitzer gewechselt habe. Lesen Sie mehr im Originalartikel des ND. |