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Verstaatlichung und Enteignung privater Betriebe nicht nur in der DDR



Teil 2: Verstaatlichung und Enteignung in Westeuropa



In der BRD wurde die Möglichkeit einer Enteignung in Artikel 15 (in Verbindung mit Art.14 Abs.3) des Grundgesetzes verankert. Dieser besagt: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden." Im Bundesland Bayern sieht die Verfassung eine Verstaatlichung vor, "wenn die Rücksicht auf die Gesamtheit es erfordert"“.

Nach dem zweiten Weltkrieg verstaatlichte auch Österreich große Teile der Wirtschaft. Ziel war es vor allem, Firmen zu verstaatlichen, die bisher deutsches Eigentum waren. Eine Entschädigung wurde in diesen Fällen nicht gezahlt. Obwohl keine so hohe Verstaatlichung wie in der DDR realisiert wurde, waren 1970 mit 125.000 Arbeitern rund 20 % der Industriebeschäftigten in verstaatlichten Betrieben angestellt und erzielten 25 % der Exporterlöse Österreichs.

Im Jahr 1981 übernahm die sozialistische Partei Parti socialiste die Führung Frankreichs. Unter der Präsidentschaft von François Mitterrand wurden landesweit Banken und Konzerne halb oder voll verstaatlicht. Es bildete sich dadurch in Frankreich eine sogenannte gelenkte Volkswirtschaft heraus. Ziel war eine Verbesserung der Lebenssituation der Bevölkerung. Mindestlöhne wurden eingeführt, die 39 Stunden Woche gesetzlich verankert und die Todesstrafe abgeschafft. Doch bereits im Jahr 1983 schlug die Parti socialiste einen anderen Weg ein. Der zuvor massiven Verstaatlichung folgte eine erneute Privatisierung. Das Prinzip der gelenkten Volkswirtschaft hat sich in Frankreich zur damaligen Zeit nicht bewährt.

Der Unterschied bei den Verstaatlichungen in der DDR und anderen Ländern nach dem zweiten Weltkrieg bestand in der Zahlung von Entschädigungen. Während andere Länder überwiegend "angemessene" Entschädigungen zahlten oder Aktienanteile zu Vorzugspreisen aufkauften, war dies in der DDR in den überwiegenden Fällen nicht der Fall.


Autor: nokiland


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Teil 1: Verstaatlichung und Enteignung privater Betriebe nicht nur in der DDR
Teil 2: Verstaatlichung und Enteignung in Westeuropa
Teil 3: Verstaatlichung und Enteignung im 21. Jahrhundert
Teil 4: Pro und Kontra bei Verstaatlichungen und Enteignung