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Freiheit - im Rahmen der Gesetze



Teil 4: Vordenken - für wen?


Wir haben die Freiheit, gegen den Missbrauch von Gesetzen und Behördenwillkür zu klagen? Ja, und diese Freiheit gab es formal auch in der DDR. Und entschiedenen wurde in der DDR wie auch heutzutage im vereinigten Deutschland „Im Rahmen der Gesetze“ – und die sind nicht selten Auslegungssache. So manches Gesetz wird erst vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt oder gekippt. Und nicht selten prägen die Richter des Bundesverfassungsgerichts die Gesetzgebung, indem sie der Politik aufgeben, was geändert werden muss, damit sich alles wieder „Im Rahmen der Gesetze“ bewegt. Und doch sind es dabei nicht immer die nackten Paragraphen, die letztendlich das Urteil prägen, denn vieles ist Auslegungssache und es gilt den „Geist der Verfassung“ zu bewahren. Doch was ist eben dieser Geist? Und ist er noch zeitgemäß?

Die Interpretation dessen, was die Verfassung sagt und was nicht, erfolgt durch die juristische Elite aus deren Mitte auch so mancher Politiker kommt. Eine Menschengruppe die eine vollkommen andere Ausbildung genoss als die sogenannte Arbeiterschicht, eine Menschengruppe die sich in vollkommen anderen Interessenskreisen bewegt als die große Masse der Bevölkerung. Sie erklären uns den Geist der Verfassung so wie der Papst die 10 Gebote der Bibel oder der Iman die Schari'a. Allen gemein ist, dass sie nicht selten mit ihren Auslegungen komplett am Bauchgefühl der Bevölkerung vorbei interpretieren. Die Führung und die Geführten driften schlichtweg auseinander.

In der Grammatik sagt man: Ein Fehler den alle machen, wird schließlich zur Regel. Freiheit beinhaltet die Freiheit, auch seine Fehler selbst machen zu dürfen. Die Führungseliten versuchen aber uns davor zu bewahren – mit ihren Regeln, festgelegt im allgemeinen Konsens der Parlamentarier, die wir Bürger gewählt haben, weil es außer den großen etablierten Parteien eh keine anderen gibt, die es ins Parlament schaffen könnten. Und auch das kommt mir als Bürger der ehemaligen DDR irgendwie bekannt vor. Bei uns war die Auswahl der zu wählenden Partei noch etwas einfacher und auch einem Genossen Honecker muss man zweifelsohne zugestehen, dass er versucht hatte, seine Bürger vor Schaden zu bewahren. Nur was ist der Schaden, vor dem es den Bürger zu bewahren gilt? Offenbar alles, was sich nicht „Im Rahmen der Gesetze“ bewegt. Und genau da liegt der Hund begraben. Im vereinten Deutschland wie auch in der DDR werden die Gesetze nicht vom Bürger auf der Straße gemacht. Nicht umsonst haben Politiker aller etablierten Parteien eine höllische Angst vor Volksentscheiden. Warum eigentlich? Ahnen die Volksvertreter, dass ihr Volk in vielen Fragen vollkommen anders entscheiden würde? Und wenn ja, ist das dann noch Demokratie? „Im Rahmen der Gesetze“ wohl ja. Aber wer einem Volk die Basisdemokratie verweigert, weil der Bürger auf der Straße anders entscheiden würde als die Führungseliten, der sollte vorsichtig sein, wenn er das Wort „Diktatur“ ausspricht. Vielleicht unterscheidet ihn neben dem Farbanstrich nur das Vorurteil der breiten Masse von denen die er anprangert…


Autor: nokiland


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Teil 1: Freiheit - im Rahmen der Gesetze
Teil 2: Staatliche Verbote heute
Teil 3: Beschränkungen in der DDR
Teil 4: Vordenken - für wen?