Ruf an das Gewissen ist ein 1944 gedrehter Kriminalfilm unter der Regie von Karl Anton, der am 11. Oktober 1949 seine Uraufführung in Österreich erlebte. In Ostberlin kam er am 3. Februar 1950 und in Berlin bzw. der Bundesrepublik Deutschland am 14. Mai 1951 in die Kinos. Der Film zählt zu den Filmen aus der NS-Zeit. Er unterlag der Prüfung durch die sowjetische Militärzensur.