Die Einberufung war eine staatliche MaĂnahme zur personellen AuffĂŒllung der NVA und der Organe des Wehrersatzdienstes.
Die Einberufung erfolgt durch den Einberufungsbefehl. Einberufen zum Grundwehrdienst werden gemusterte Wehrpflichtige zum vollendeten 18.Lebensjahr bis zum 31.12. des Jahres, in dem sie das 26. Lebensjahr vollenden. ZustĂ€ndig fĂŒr die Einberufung ist das Wehrkreiskommando.
Wissenswertes und Interessantes |
StĂ€dteHörselberg-Hainich ist eine kreisangehörige Gemeinde im Landkreis Wartburgkreis des Bundeslandes Freistaat ThĂŒringen. Die Gemeinde Hörselberg-Hainich liegt rund 38 km wes ... »»» |
Menschen |
GeschichtenWeisungsbefugnis der Schulleitungsmitglieder Bereits die Schulordnung vom 20. Oktober 1967 (GBl. II S. 769) bekrĂ€ftigte in § 11, dass der Direktor einer Schule der staatliche Einzelleiter seiner Einrichtung sei. Der Direktor ernannte die Mi ... »»» |
Nachrichten aus der Wendezeit | ||||||||||
|
|
Witze Preise in der DDR Abkürzungen Kleinanzeigen in der DDR DDR-Lexikon Filme in der DDR |
Bilder Spruchbilder, Textbilder Texte & Dokumente Persönlichkeiten |
Führerschein & Personalausweis ausfüllen und ausdrucken |
||
|
Erinnern Sie sich an Heinz Rennhack? Heinz Rennhack ist ein deutscher Schauspieler, Komiker und SĂ€nger. ... mehr |
Wo lag Greifswald in Greifswald gab es 20 VEB Betriebe. Viele der Beschäftigten fanden Arbeit in einem der 2 Kombinate. ... mehr |