Einlage-Kärtchen im Führerschein, auf dem von der Verkehrspolizei bis zu vier Stempel für schwerwiegendere Verkehrsverstöße angebracht wurden. Beim Erteilen des fünften Stempels (innerhalb der Ablauffrist) folgte ein Fahrverbot. Neue Stempel verlängerten die Gültigkeit alter Stempel-Einträge. Zwei Jahre nach dem letzten Stempel konnte man sich eine neue Stempelkarte ausstellen lassen.
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